Ihr Winterdienst in Bielefeld – Sicher durch Schnee und Eis

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Winterdienstpflicht in Bielefeld – Ihre Pflichten als Eigentümer

In Bielefeld sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und angrenzende öffentliche Flächen von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht gilt in der Regel werktags ab 7 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen ab 9 Uhr – geräumt und gestreut werden muss so, dass Fußgänger sicher passieren können.

Die Räum- und Streupflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, bleibt aber im Ernstfall oft beim Eigentümer hängen. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche bei Unfällen.

Daher gilt: Frühzeitig räumen, umweltfreundlich streuen und im Zweifelsfall einen professionellen Winterdienst in Bielefeld beauftragen – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Schneeräumung in Bielefeld
Schneeräumung in Bielefeld

Winterdienst in Bielefeld – Was private Eigentümer wissen müssen

Als privater Grundstückseigentümer in Bielefeld sind Sie gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und angrenzende Flächen bei Schnee und Glätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern und im Falle eines Unfalls sogar mit Haftungsansprüchen rechnen.

Tipp: Nutzen Sie umweltfreundliche Streumittel wie Sand oder Splitt und achten Sie auf eine regelmäßige Kontrolle bei anhaltender Glätte. Alternativ können Sie einen Winterdienst in Bielefeld beauftragen, um Ihre Pflichten professionell abzusichern.

  • Schnee muss von Gehwegen und Straßen geräumt werden
  • Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss der Winterdienst durchgeführt werden.
  • Die Sicherheit im Verkehr muss sichergestellt werden.
  • Die Pflicht zum Winterdienst in Bielefeld gilt für Privat & Gewerbe

Winterdienst Bielefeld – Kostenloses & unverbindliches Angebot sichern

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Winterdienstpflicht in Bielefeld vernachlässigt? – Diese Folgen drohen

Wer seiner Winterdienstpflicht in Bielefeld nicht nachkommt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Bereits das verspätete oder unzureichende Räumen und Streuen kann zu Bußgeldern in dreistelliger Höhe führen.

Kommt es infolge ungeräumter Flächen zu einem Unfall, drohen zusätzlich Haftungsansprüche, etwa durch verletzte Passanten oder Sachschäden. Besonders kritisch wird es, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Räum- und Streupflicht fahrlässig verletzt wurde.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Eigentümer und Mieter ihre Pflichten genau kennen – oder auf einen professionellen Winterdienst in Bielefeld setzen.

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